AGB

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hundeschule „Spotlanding“
Dietmar Schäfer, Herdweg 2 in 79194 Gundelfingen

1. Geltung

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Hundeschule Spotlanding Dietmar Schäfer (im Folgenden: „Spotlanding“) gelten für sämtliche Veranstaltungen der Hundeschule Spotlanding.

1.2 Im Einzelfall zwischen der Hundeschule Spotlanding und dem Kunden getroffene, individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Gegenstand unserer Leistungen

2.1 Gegenstand unserer Leistungen ist die Durchführung von Trainingskursen, Workshops, offenen Gruppen und Individualtrainings für Hundehalter und Hunde, sowie dem stationären Training (ein Hund wird zum Training gebracht und vom Trainer selbst trainiert ohne Beisein des Hundebesitzers).

2.2 Gegenstand und Umfang unserer Leistungen bestimmen sich ausschließlich nach der Buchungsbestätigung. 

2.3 Eine Garantie für das Erreichen eines Ausbildungszieles kann die Hundeschule Spotlanding nicht übernehmen. Ein Erfolg des Trainings kann nach dem Besuch von Trainingskursen, Workshops und Seminaren nicht vorausgesetzt werden, sondern erfordert die richtige und konsequente Anwendung der Trainingsvorschläge und hängt damit maßgeblich vom Teilnehmer ab.

2.4 Die Wertkarten für die Trainings haben folgende Gültigkeit ab Kaufdatum:

-12er Wertkarte 16 Wochen Gültigkeit ab Kaufdatum

-12er Karte 12 Woche Gültigkeit ab Kaufdatum

– 8er Wertkarte 8 Wochen Gültigkeit ab Kaufdatum
Bei Verletzung / Läufigkeit des Hundes / der Hündin kann nach vorheriger Rücksprache die Gültigkeit angepasst werden.

2.5 Abgesagte Unterrichtsstunden
Eine Absage oder Verschiebung eines vereinbarten von Trainingskursen muss mindestens 24 Stunden vorher d. durch den Teilnehmer erfolgen. Erfolgt dies nicht oder später, wird die Unterrichtsstunde in voller Höhe berechnet.

3. Vertragsschluss

3.1 Unsere Angebote sind freibleibend, falls nicht anders ausdrücklich erklärt. Buchungen sind nach vorheriger persönlicher Abstimmung auch schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail möglich. Die wöchentlichen Ausbildungszeiten können bei Bedarf geändert werden.
Für alle Buchungswege gilt:

3.2 Die Buchung erfolgt durch den Anmelder zugleich für alle in der Buchung aufgeführten weiteren Teilnehmer, für deren Zahlungsverpflichtungen und sonstige vertragliche Verpflichtungen der Anmelder einsteht wie für seine eigenen Verpflichtungen.

3.3    Weicht die Auftragsbestätigung von der Buchung des Kunden ab, sind wir an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag über die Veranstaltung kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Kunde dieses innerhalb von 10 Tagen annimmt.

3.4 Anmeldungen zu Veranstaltungen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Sofern die Anmeldefrist abgelaufen oder die maximale Teilnehmerzahl überschritten ist, kann eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht garantiert werden.

3.5 Minderjährige ab 14 Jahren können an unseren Veranstaltungen teilnehmen. Bei minderjährigen Teilnehmern ist die schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters zur Teilnahme erforderlich. Die Teilnahme von Minderjährigen zwischen 14 und 16 Jahren ist nur in Begleitung eines
erziehungsberechtigten Erwachsenen zulässig. Für Buchungen, die schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen, gilt:

3.6 Mit seiner Buchung bietet der Kunde uns den Abschluss eines Vertrags über eine Veranstaltung verbindlich an.

3.7 Der Vertrag kommt mit Zugang unserer Buchungsbestätigung beim Kunden zustande, die alle wesentlichen Angaben über die gebuchte Veranstaltung enthält. Die Buchungsbestätigung kann per Post oder E-Mail oder andere vereinbarte Kommunikationswege übersandt werden.

4. Zahlungsbedingungen; Verzug

4.1 Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung ist nach Zugang der Buchungsbestätigung und Rechnung in voller Höhe vor Veranstaltungsbeginn zur Zahlung fällig.

4.2 Rabatte gelten jeweils nur für den angegebenen Aktionszeitraum. Eine nachträgliche Berücksichtigung von Rabatten nach Ablauf des Aktionszeitraums ist nicht möglich. Eine Auszahlung von Rabatten oder Gutscheinen ist ausgeschlossen.

4.3 Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so gelten die gesetzlichen Regelungen über den Zahlungsverzug.

4.4 Skonto und sonstige Abzüge vom Rechnungsbetrag gewähren wir nur aufgrund besonderer Vereinbarung.

4.5 Ein Anspruch des Kunden auf Teilnahme an der Veranstaltung besteht nur, sofern der Kunde vor Beginn der Veranstaltung die Teilnahmegebühr in voller Höhe beglichen hat.

5. Leistungsänderungen

5.1 Wesentliche Änderungen des Inhalts der Veranstaltungen, die nach Vertragsschluss erforderlich werden und von der Leistungsbeschreibung und Buchungsbestätigung der Veranstaltung abweichen, sind nur zulässig wenn: Eine Änderung der Veranstaltungszeiten bleibt vorbehalten.

5.2 Im Fall der Änderung des Inhalts einer Veranstaltung oder der Veranstaltungszeit teilen wir dies dem Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund mit.

5.3 Im Fall einer wesentlichen Änderung des Inhalts einer Veranstaltung oder einer Änderung der Veranstaltungszeiten ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde kann sein Rücktrittsrecht innerhalb von 10 Tagen nach Mitteilung der Änderung gegenüber der Hundeschule Spotlanding in Textform
schriftlich oder per E-Mail) geltend machen.

5.4 Im Fall des Rücktritts wegen einer wesentlichen Änderung des Inhalts einer Veranstaltung oder einer Änderung der Veranstaltungszeiten entfällt unser Anspruch auf die Teilnahmegebühr ab dem Zeitpunkt des Rücktritts für die Zukunft. Eine bereits bezahlte Teilnahmegebühr erstatten wir dem Kunden zurück. Bei mehrtätigen Veranstaltungen entfällt der Anspruch auf die Teilnahmegebühr zeitanteilig für die Zukunft.

6. Kündigung / Rücktritt durch den Teilnehmer

6.1 Die Kündigungsfrist für offene Trainingsgruppen beträgt bei Einzelzahlung 24 h vor stattfinden der Stunde. Bei Kauf einer 8er oder 12er-Karte bedarf es keiner Kündigung, diese verliert automatisch ihre Gültigkeit zum bei Kauf bestätigten Ablaufdatum. (siehe auch 2.4 -> Gültigkeit der Wertkarten)

6.2 Bei Gruppen und Kursen ist der Kunde berechtigt, von gebuchten Veranstaltungen jederzeit zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Hundeschule Spotlanding unter folgender Anschrift zu erklären:
Hundeschule Spotlanding
Dietmar Schäfer
Herdweg 2
79194 Gundelfingen.
E-Mail: info@spotlanding.de
Wir empfehlen dem Kunden, den Rücktritt schriftlich oder per E-Mail zu erklären.

6.3 Bei Rücktritt von einem Workshop oder Kurs erstatten wir dem Kunden bei Rücktritt bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % der Teilnahmegebühr zurück, bei Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Teilnahmegebühr, bei Rücktritt bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % der Teilnahmegebühr. Bei
Rücktritt innerhalb weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn hat der Kunde die volle Teilnahmegebühr zu zahlen; es erfolgt keine Rückerstattung.

6.4 Auf Wunsch des Kunden nehmen wir, soweit Alternativtermine angeboten und noch Plätze verfügbar sind, bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Umbuchung vor. Für eine Umbuchung stellen wir dem Kunden eine pauschale Gebühr in Höhe von 25,- Euro in Rechnung.

6.5 Der Kunde ist berechtigt, einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu stellen.  Die Hundeschule Spotlanding kann dem Eintritt des Ersatzteilnehmers widersprechen, wenn der teilnehmende Hund den Anforderungen von der Hundeschule Spotlanding nicht genügt oder mit seiner Teilnahme gegen gesetzliche Vorschriften oder
behördliche Auflagen verstoßen würde.

7. Absage von Veranstaltungen durch die Hundeschule Spotlanding bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

7.1 Wird eine in der Beschreibung der Veranstaltung auf unserer Homepage die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Veranstaltung kurzfristig vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. In diesem Fall werden wir diejenigen Kunden unverzüglich informieren, die diese Veranstaltung bereits gebucht haben. 

7.2 Eine bereits bezahlte Teilnahmegebühr erstatten wir dem Kunden in diesem Fall in voller Höhe zurück.

8. Absage von Veranstaltungen durch die Hundeschule Spotlanding bei höherer Gewalt

8.1 Muss eine Veranstaltung aus nicht vorhersehbaren und nicht im Einfluss- und Verantwortungsbereich von der Hundeschule Spotlanding liegenden Gründen (höhere Gewalt, wie insb. Streik, Unruhen, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Pandemien) kurzfristig abgesagt werden, werden wir den Kunden so früh
wie möglich benachrichtigen.

8.2 In diesem Fall erhält der Kunde nach seiner Wahl eine Gutschrift der Teilnahmegebühr für einen anderen Termin oder Erstattung der Teilnahmegebühr oder die Option an einen Ersatztermin teilzunehmen.

9. Pflichten der teilnehmenden Hundehalter; Hunde-Haftpflichtversicherung

9.1 Kunden, die mit ihren Hunden an von der Hundeschule Spotlanding organisierten Veranstaltungen teilnehmen, tragen die Verantwortung für sich und ihre Hunde.

9.2 Jeder Hundehalter muss auf Verlangen gegenüber der Hundeschule Spotlanding nachweisen, dass für den teilnehmenden Hund in Bezug auf den jeweiligen Hundeführer eine Haftpflichtversicherung besteht.

9.3 Über Verhaltensauffälligkeiten wie etwa aggressives Verhalten oder Angstverhalten des Hundes, Probleme oder besonderen Eigenheiten des teilnehmenden Hundes, die ihm in der Vergangenheit bekannt geworden sind, hat jeder Hundehalter den Seminarleiter oder Trainer vor Veranstaltungsbeginn zu informieren.

9.4 Über die Läufigkeit einer Hündin hat jeder Hundehalter den Seminarleiter oder Trainer vor Veranstaltungsbeginn zu informieren.

9.5 Während der Veranstaltungen haben die Teilnehmer den Anweisungen des Seminarleiters oder Trainers Folge zu leisten.

9.6 Der Seminarleiter oder Trainer ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, diese einer anderen Gruppe oder Veranstaltung zuzuweisen.

9.7 Raufende Hunde können unter Umstände Spannungen im Rudel verursachen. Daher sollte jeder teilnehmende Hundehalter seinen Hund rechtzeitig aus derartigen Situationen herausnehmen. Reizobjekte wie Spielzeuge, Bälle, Stöckchen etc. sollten nicht mitgenommen bzw. geworfen werden. Belohnungen dürfen nur
den eigenen Hunden gegeben werden und auch nur dann, wenn sich kein anderer Hund in unmittelbarer Nähe befindet.

9.8 In bestimmten Situationen ist es erforderlich, die Hunde rechtzeitig anzuleinen bzw. abzurufen. Mit Rücksicht auf andere Wanderer, Jogger, etc., sind solche Maßnahmen erforderlich, da eine Gruppe mit vielen Hunden auf Fremde beängstigend wirken kann. In Ortschaften sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen, um Unfallrisiken auszuschließen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Regeln – insbesondere auch behördliche Anordnungen über Leinenzwang – zu beachten und Anweisungen von der Hundeschule Spotlanding unverzüglich nachzukommen.

10. Regeln für den Aufenthalt auf dem Trainingsgelände der Hundeschule (Halle, Außenplatz, Seminarraum)

10.1 Das Lösen von der Leine, das Gestatten von Freilauf sowie das Zusammenführen von Hunden auf dem Übungsgelände bzw. auf dem zum Training vorgesehenen Gelände, ist nur nach ausdrücklicher Anweisung durch den Seminarleiter oder Trainer zulässig.

10.2 Die Teilnehmer haben sich so zu verhalten und ihre Hunde so zu führen, dass eine Gefährdung anderer Kursteilnehmer, der Seminarleiter / Trainer, anderer Personen sowie anderer Hunde vermieden wird.

10.3 Raufende Hunde können unter Umständen Spannungen im Rudel verursachen. Daher sollte jeder teilnehmende Hundehalter seinen Hund rechtzeitig aus derartigen Situationen herausnehmen.

10.4 Reizobjekte wie Spielzeuge, Bälle, Stöckchen etc. dürfen zu den Veranstaltungen nicht mitgenommen bzw. geworfen werden. Belohnungen dürfen nur den eigenen Hunden gegeben werden und auch nur dann, wenn sich kein anderer Hund in unmittelbarer Nähe befindet.

10.5 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, Verunreinigungen des Geländes oder der Gebäude der Hundeschule Spotlanding zu vermeiden. Dazu gehört auch das Entfernen von Hundekot  und Urin des eigenen Hundes, sowie die Meldung von durch den Teilnehmer beschädigten Sachwerten – beispielsweise durch das
Rückwärtsausparken mit dem Auto.

10.6 Weitere Regelungen für das Trainingsgelände sind in der Platzordnung geregelt. Diese hängt sichtbar auf dem Trainingsgelände aus und ist diesen AGB`s unter Punk 15.2 beigefügt.

11. Impfungen/Chippflicht; zur Teilnahme an Veranstaltungen zugelassene Hunderassen

11.1 Voraussetzung für die Teilnahme an Veranstaltungen von der Hundeschule Spotlanding ist, dass die teilnehmenden Hunde gesund, geimpft – insbesondere gegen Tollwut – und entwurmt sind. Ferner sollte jeder teilnehmende Hund geimpft sein, gegen: Parvovirose, Zwingerhusten, Staupe, Hepatitis, Leptospirose.

11.2 Ein Hund ist „gesund“, wenn er kein Fieber hat, über ein gesundes Ess- und Trinkverhalten verfügt, keine Auffälligkeiten zeigt, keine ansteckenden Krankheiten hat sowie körperlich und geistig in der Lage ist, mindestens die jeweils für die Veranstaltung angegebene Kilometer-Leistung zu erbringen.

11.3 Chronische Erkrankungen oder aktuelle Verletzungen des teilnehmenden Hundes sind der Hundeschule Spotlanding vor Veranstaltungs- bzw. Trainingsbeginn mitzuteilen.

11.4 Der Seminarleiter oder Trainer ist berechtigt, Hunde bei ansteckenden Krankheiten von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.

11.5 Der Hundehalter ist verpflichtet, bei der Veranstaltung den Heimtierausweis bzw. den Impfpass und eine Kopie der Tierhaftpflichtversicherung für den teilnehmenden Hund mitzuführen. 

11.6 Vorzugsweise sollte der Hund, mit einem Mikrochip/und/oder entsprechender Kennzeichnung am Halsband oder Brustgeschirr gekennzeichnet sein. Das Benutzen von Würgehalsbändern ohne Stopper, Stromhalsbändern oder sonstige aversive Methoden o.ä. ist auf unseren Veranstaltungen und im Training auf
unserem Gelände nicht zulässig.

11.7 Aggressive und unverträgliche Hunde sind nur nach vorheriger Absprache mit der Hundeschule Spotlanding unter der Voraussetzung zugelassen, dass der Kunde die alleinige Haftung übernimmt und die Hundeschule Spotlanding von jeglicher Haftung als Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, freistellt.

11.8 Für Hunde, die als gefährliche Hunde im Sinne der Kampfhundeverordnungen der einzelnen Bundesländer eingestuft sind, ist Voraussetzung der Teilnahme ein bestandener und uns vorzulegender Wesenstest des Hundes sowie die Begleitung des Hundes durch einen Halter oder Hundeführer, der den erforderlichen
Sachkundenachweis vorlegen kann und über die gesetzlich geforderte Zuverlässigkeit verfügt. Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung von der Hundeschule Spotlanding zulässig.

12. Zulässigkeit von Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltungen von der Hundeschule Spotlanding; Urheberrechte an Unterrichts- und Seminarunterlagen

12.1 Während der Veranstaltungen der Hundeschule Spotlanding ist es den Teilnehmern grundsätzlich nicht gestattet, Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen und diese zu veröffentlichen. Dies gilt nicht, wenn im Einzelfall die vorherige Genehmigung der Hundeschule Spotlanding zur Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen
eingeholt worden ist.

12.2 Die Hundeschule Spotlanding ist berechtigt, während der Veranstaltungen Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen, zu verwenden und diese zu veröffentlichen, sofern in der Leistungsbeschreibung der Veranstaltung darauf hingewiesen wird und die Teilnehmer dem nicht vor Veranstaltungsbeginn widersprechen.

12.3 Ausgegebene Spielregeln / Verhaltenskodex, Unterrichts- und Seminarunterlagen, Manuskripte und Seminarinhalte dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Hundeschule Spotlanding nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

13. Geheimhaltung; Datenschutz

13.1 Wir sind verpflichtet, die persönlichen und geschäftlichen Daten der Kunden, die uns im Rahmen der Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln, es sei denn, dass der Kunde uns von dieser Pflicht entbindet oder gesetzliche Verpflichtungen zur Offenlegung, z.B. gegenüber Behörden, bestehen.

13.2 Die zur Auftragsabwicklung erforderlichen Daten unserer Kunden verarbeiten wir unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.

14. Haftung

14.1 Wir haften nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

14.2 Auch bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen; lediglich bei Verletzung einer nicht vertragswesentlichen Pflicht ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

14.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt, mit dessen Entstehen gerechnet werden konnte.

14.4 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

14.5 Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

14.6 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Hundeschule Spotlanding.

14.7 Auf dem Trainingsgelände gilt der in Artikel 15.1 definierte Haftungsausschluss

15. Haftungsbegrenzung; Ausschluss der Haftung für Fremdleistungen

15.1 Bei einer Haftungsbegrenzung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden ist die Haftung pro Schadensereignis bei Sach- und Vermögensschäden auf das Dreifache des Veranstaltungspreises begrenzt, für sämtliche Schäden innerhalb eines Kalenderjahres jedoch jeweils auf höchstens das Doppelte dieses Betrags.

15.2 Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit darüberhinausgehende Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung der Hundeschule Spotlanding gedeckt sind.

15.3 Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von der Hundeschule Spotlanding lediglich vermittelt werden, sofern diese Leistungen in der Leistungsbeschreibung der Veranstaltung und in der Buchungsbestätigung unter Angabe des die Fremdleistung erbringenden bzw. vermittelnden Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, so dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Leistungen von der Hundeschule Spotlanding sind.

16. Zusatzvereinbarung Platzordnung und gesonderter Haftungsausschluss auf dem Trainingsgelände

16.1 Haftungsausschluss

1.) Der Tierhalter haftet für alle von sich, von seinem Hund sowie von seinen Begleitpersonen verursachten Schäden.

2.) Die Hundeschule übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Tiere entstehen.

3.) Eine Haftung von der Hundeschule wird grundsätzlich ausgeschlossen. Für jeden Tierhalter und Tier, muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein und ist auf Verlangen vorzuzeigen.

4.) Der Tierhalter übernimmt die alleinige Verantwortung und Haftung für sein Tier, seine Begleitpersonen und sich selbst, auch wenn er auf Veranlassung vom Hundetrainer handelt.

5.) Ein „Nein“ vom Tierhalter gegenüber den Empfehlungen vom Hundetrainer wird immer akzeptiert.

6.) Alle Begleitpersonen sind durch den Halter von dem Haftungsausschluss und den AGB in Kenntnis zu setzen.

7.) Die Teilnahme oder der Besuch der Unterrichts- und Beratungsstunden erfolgt auf eigenes Risiko.

8.) Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.

9.) Für Diebstahl und Verlust wird keine Haftung übernommen.

10.) An- und Abreise zu den Seminaren obliegen im vollen Umfang dem Haftungsausschluss.

16.2 Platzordnung
Disziplin, Rücksichtnahme, Mitarbeit und gegenseitiges Vertrauen sind Voraussetzung für die Teilnahme am Training auf dem Übungsplatz der Hundeschule Spotlanding. Für einen unkomplizierten und reibungslosen Trainingsablauf gibt es einige Regeln, die auf unserem Hundeplatz beachtet werden müssen.
Die Platzordnung soll dem Wohle aller dienen. Jeder hat sich auf dem Trainingsgelände so zu verhalten, dass keine Störungen des Übungsbetriebes auftreten. Folgende Grundsätze zu beachten und einzuhalten:

1.) In der Umgebung des Hundeplatzes sind die Hunde an der Leine zu führen. Das Ableinen der Hunde auf dem Hundeplatz erfolgt erst nach Aufforderung der Ausbildungs- und Übungsleiter.

2.) Es ist darauf zu achten, dass die Hunde vor dem Betreten des Hundeplatzes ausreichend Gelegenheit haben, sich zu entleeren. Dies soll aber auf keinen Fall auf dem Übungsgelände oder den Wegen geschehen. Sollte das dennoch einmal passieren, so sind Kotbeutel vorhanden, damit jeder Hundehalter die Verunreinigung umgehend beseitigen kann.

3.) Zutritt haben nur Hunde, deren Besitzer/Hundeführer vorher den gültigen vollständigen Impfschutz des jeweiligen Hundes nachgewiesen haben. Jeder Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Hund über einen ausreichenden Impfschutz verfügt.

4.) Sportgeräte dürfen nur im Beisein von Ausbildungs- bzw. Übungsleitern benutzt und trainiert werden.

5.) Freies Laufen bzw. Spielphasen werden von den Ausbildungs- und Übungsleitern angekündigt, dabei hat jede® Hundeführer(in)/Besitzer(in) auf seinen Hund zu achten und ggf. einzugreifen, wenn der Hund unerwünschtes Verhalten zeigt

6.) Das Betreten und die Nutzung des Übungsplatzes ist Hündinnen während ihrer Läufigkeit untersagt.

7.) Das Betreten und die Benutzung des Übungsplatzes ist kranken Hunden nur nach vorheriger Absprache mit dem Ausbildungsleiter gestattet.

8.) Fahrzeuge aller Art dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden. Für die Dauer des Platzaufenthaltes erkennt jeder Benutzer/Besucher diese Platzordnung an.

Dietmar Schäfer

Stand: Juli 2022

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Zertifizierte Hundeschule

Erlaubnis gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 f des Tierschutzgesetzes (TierSchG) zum Ausbilden von Hunden

Hundeschule Dietmar Schäfer (gemäß §11 TierSchG)
Herdweg 2
79194 Gundelfingen
E-Mail: info@spotlanding.de
oder 0171 / 77 068 40

Zertifikat
Prüfer für den
BHV-Sachkundenachweis
(Hundeführerschein)

Inhaber des Zertifikats:
Prüfer für den BHV-Hundeführerschein

Praxisbetrieb für den Zertifikatslehrgang Hundeerzieher/in und Verhaltensberater/in IHK/BHV

Inhaber des Zertifikats: Den Beruf „Hundetrainer/in“ nach dem Berufsbildungsgesetz zu erwerben